Plan für barrierefreien Kundenservice

31. Dezember 2012

Plan für barrierefreien Kundendienst, der Menschen mit Behinderungen Waren und Dienstleistungen zur Verfügung stellt

Zweck

Lenbrook Industries Limited erkennt den Wert eines jeden Menschen an und verpflichtet sich zu herausragenden Leistungen im Dienste all unserer Kunden und Klienten und stellt sicher, dass unsere Dienstleistungen und Informationen für alle Ontarianer zugänglich sind. Wir werden Dienstleistungen anbieten, die von Menschen mit Behinderungen gleichermaßen und in einer Weise genutzt und in Anspruch genommen werden können, die ihre Würde und Unabhängigkeit respektiert. Der Zweck dieser Politik ist es, unsere anhaltende Unterstützung verschiedener Gesetze zu bekräftigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Gesetz über die Zugänglichkeit für Ontarier mit Behinderungen von 2005 (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 (AODA)).

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Direktoren, Führungskräfte und Mitarbeiter von Lenbrook Industries Limited, unabhängig von Titel oder Amtszeit. Wir ermutigen alle, die mit Lenbrook Industries Limited Geschäfte tätigen (z. B. Verkäufer, Berater, Geschäftspartner, Besucher usw.) sowie alle Personen auf der Gehaltsliste von Lenbrook Industries Limited, sich in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie und den damit verbundenen Richtlinien zu verhalten.

Definition von Behinderung

Wie von der AODA definiert, umfasst der Begriff "Behinderung":

  1. Jeder Grad der körperlichen Behinderung, Gebrechlichkeit, Missbildung oder Entstellung, der durch eine Körperverletzung, einen Geburtsfehler oder eine Krankheit verursacht wird, und, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, umfasst Diabetes mellitus, Epilepsie, eine Hirnverletzung und den Grad der Lähmung, Amputation, mangelnde körperliche Koordination, Blindheit oder Sehbehinderung, Taubheit oder Hörbehinderung, Stummheit oder Sprachbehinderung oder körperliches Vertrauen auf einen Blindenhund oder ein anderes Tier oder auf einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel oder Vorrichtungen,
  2. Ein Zustand der geistigen Beeinträchtigung oder einer Entwicklungsbehinderung,
  3. Eine Lernbehinderung oder eine Dysfunktion in einem oder mehreren Prozessen, die beim Verstehen oder Verwenden von Symbolen oder gesprochener Sprache eine Rolle spielen,
  4. Eine psychische Störung, oder
  5. Eine Verletzung oder Behinderung, für die Leistungen im Rahmen des Versicherungsplans nach dem Gesetz über Sicherheit und Versicherung am Arbeitsplatz (Workplace Safety and Insurance Act, 1997) beantragt oder erhalten wurden.

Grundsatzerklärung

  1. Hilfsmittel:
    Menschen mit Behinderungen, die ein Hilfsmittel benutzen, haben Zugang zu unseren Einrichtungen und Dienstleistungen. Ein Hilfsmittel ist jedes Gerät, das eine Person mit einer Behinderung benutzt, um ihr im täglichen Leben zu helfen. Einige Beispiele sind: Rollstuhl, Gehhilfe, Sauerstoffflasche, Bildschirmlesegerät, Hörgerät oder Stock.
  2. Kommunikation:
    Wir kommunizieren mit Menschen mit Behinderungen auf eine Art und Weise, die ihren besonderen Bedürfnissen und Umständen Rechnung trägt.
  3. Diensttiere:
    Menschen mit Behinderungen und ihre Begleittiere, einschließlich Hunden und anderen Tieren, die darauf trainiert sind, Menschen mit Behinderungen zu helfen, sind bei uns willkommen. Servicetiere sind in den öffentlich zugänglichen Teilen unseres Geländes und in unseren Büros erlaubt. Wenn ein Servicetier gesetzlich ausgeschlossen ist, werden wir, soweit möglich, andere geeignete Alternativen für den Zugang zu unseren Waren und Dienstleistungen anbieten.
  4. Begleitpersonen:
    Menschen mit Behinderungen sind bei uns willkommen, wenn sie von einer Betreuungsperson begleitet werden. Eine Person mit einer Behinderung, die von einer Begleitperson begleitet wird, darf diese Person in unsere Räumlichkeiten begleiten und hat Zugang zu unseren Waren und Dienstleistungen.
  5. Mitteilung über vorübergehende Unterbrechungen:
    Im Falle einer geplanten oder unerwarteten Unterbrechung von Dienstleistungen oder Einrichtungen, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können, wird Lenbrook Industries eine Mitteilung machen. Die Benachrichtigung enthält Informationen über den Grund für die Unterbrechung, die voraussichtliche Dauer und eine Beschreibung alternativer Einrichtungen oder Dienstleistungen, falls verfügbar.
    Die Art der Benachrichtigung hängt von den jeweiligen Umständen ab, kann jedoch Aushänge an unseren Eingangstüren, in unserer Lobby, auf unserer Unternehmenswebsite oder eine automatische Nachricht auf den entsprechenden Telefonleitungen umfassen.
  6. Ausbildung:
    Lenbrook Industries wird Schulungen für Mitarbeiter, Freiwillige und andere Angestellte anbieten, die mit der Öffentlichkeit zu tun haben. Die Schulungen werden fortlaufend durchgeführt, um die kontinuierliche Einhaltung der AODA zu gewährleisten.
    Die Ausbildung wird Folgendes umfassen:

    1. Ein Überblick über die AODA und die Anforderungen des Kundenservicestandards.
    2. Wie man mit Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen interagiert.
    3. Wie man mit Menschen mit Behinderungen interagiert, die ein Hilfsmittel benutzen oder die Hilfe eines Servicetiers oder einer Hilfsperson benötigen.
    4. Wie man Geräte oder Hilfsgeräte, die auf unserem Gelände verfügbar sind, zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen einsetzt.
    5. Was tun, wenn eine Person mit einer Behinderung Schwierigkeiten beim Zugang zu unseren Gütern und Dienstleistungen hat?
  7. Rückmeldung
    Kunden, die Fragen haben oder ein Feedback über die Art und Weise geben möchten, wie Lenbrook Industries Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellt, können sich an unsere Abteilung Employee Services wenden: hwhite@lenbrook.com oder (905) 831-6555 ext. 4444